Archiv für den Monat: September 2020

Anmerkungen zu unserer Futterausgabe

Wir möchten vorab bemerken, dass es keinen generellen, rechtlichen Anspruch auf die Versorgung der Haustiere in allen Belangen durch die „Tiertafel Pfotenhilfe Chemnitz“ gibt!

Wir werden aber stets bemüht sein, Sie und Ihre Tiere/Ihr Tier bei (evtl. vorübergehender) Bedürftigkeit zu unterstützen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Probleme haben und wir versuchen einen Weg zur Unterstützung zu finden.

Da die „Tiertafel Pfotenhilfe Chemnitz“ das Projekt unseres Tierschutzvereins „Tier und Mensch – Der andere Tierschutz“ e. V. ist, werden wir keine Tierbesitzer unterstützen, die wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgefallen sind, wenn uns dies bekannt ist/wird.

WEN werden wir unterstützen und WIE sieht unsere Unterstützung aus?

Wir unterstützen Tierhalter, die auf Grund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, ihre Haustiere ausreichend zu versorgen.

Unterstützung heißt, dass der Tierhalter natürlich für einen Teil des Unterhalts des Tieres selbst aufkommen muss. Es bedeutet keine Komplettversorgung eines Tieres!

Tierhalter erhalten bei uns für einen kleinen Obolus von 3,00 Euro (pro Tier) jeweils für 2 Wochen (1,50 Euro für 1 Woche) ergänzend Futter (Trockenfutter, Nassfutter, Snacks u. a.) für ihr Haustier/ihre Haustiere.

Wir bitten um Verständnis, dass Sie unter Umständen nicht immer die gleiche Menge Futter erhalten können.

Voraussetzung: Das Tier/die Tiere lebte/n bereits VOR Eintritt der Hilfebedürftigkeit im Haushalt.

NEUANSCHAFFUNGEN WERDEN NUR NACH VORHERIGER ABSPRACHE MIT UNS UNTERSTÜTZT (evtl. nach Versterben des Haustieres)!

OHNE VORHERIGE ABSPRACHE ÜBER DIE NEUAUFNAHME EINES WEITEREN TIERES WÄHREND DER BEDÜRFTIKGEIT WIRD FÜR DIESES TIER KEIN FUTTER ZUR VERFÜGUNG GESTELLT!

Wir stellen für maximal 5 Haustiere Futter bereit.
Nur in Einzelfallentscheidungen wird für mehr als 5 Tiere Futter ausgegeben.

WELCHE Nachweise möchten wir vorgezeigt bekommen?

Von IHNEN:
Zum Nachweis Ihrer Bedürftigkeit benötigen wir einen aktuellen Leistungsbescheid (Arbeitslosengeld II/ Rentenbescheid, Krankengeldbescheinigungen und andere Nachweise, die eine evtl. eine vorübergehende Bedürftigkeit nachweisen.

Sie erhalten nach Zusage einer Unterstützung durch die „Tiertafel Pfotenhilfe Chemnitz“ eine Berechtigungskarte zum Erhalt von Tierfutter, die mit einer laufenden Nummer versehen ist. Diese Nummer muss bei jeder Ausgabe genannt werden.

Wenn möglich, würden wir von Ihren Tieren/Ihrem Tier

• Impfausweis(e),
• Kaufverträge/Schutzverträge
• oder einen anderen Nachweis, dass Sie der Halter des Tieres/der Tiere sind,
• Steuerbescheid(e) bei Hunden

vorgelegt bekommen.

Auch andere Nachweise sind möglich.

Wir erlauben uns, in einzelnen Fällen zu überprüfen, ob und wieviel Tiere bei Ihnen vorhanden sind. Bei einer Weigerung Ihrerseits zum Vorzeigen der angegebenen Tiere wird die Futterausgabe eingestellt.

Spezialfutter:
Falls für Ihr Haustier getreidefreies Futter oder ähnliches empfohlen wurde, benötigen wir einen Nachweis/Empfehlung der beratenden, fachlich kompetenten Person (schriftlich).

Falls Ihr Haustier aus medizinischen Gründen spezielles Futter benötigt (z. B. Nierenfutter, Diabetesfutter etc.), bitten wir um einen tierärztlichen Hinweis!

Die Ausgabe von Spezialfutter ist nicht immer möglich. Dieses wird selten gespendet und kann von uns nur abgegeben werden, wenn dieses Vorhanden ist.

Die betrifft auch Futter für Welpen und Kitten.

Zucht oder Vermehrung von vorhandenen Tieren lehnt die „Tiertafel Pfotenhilfe Chemnitz“ strikt ab! Dies führt zum sofortigen Ausschluss aus der Kundenkartei.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch gerne mit Zubehör (Kleintierstreu, Katzenstreu, Näpfe, Verbandsmaterial, Leinen, Halsbänder, Spielzeug, Vogelsand u. v. m.), vorausgesetzt, wir haben diese Dinge am Lager vorrätig. [Anmerkung: gegen Entrichtung eines kleinen Obolus]